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Neue Wege gehen

Heiner Placke, Vorsitzender der Kolpingsfamilie Hollage, dankte Rüdiger Mittmann (links) mit einem kleinen Präsent für seinen Vortrag.
Heiner Placke, Vorsitzender der Kolpingsfamilie Hollage, dankte Rüdiger Mittmann (links) mit einem kleinen Präsent für seinen Vortrag.

Unter das Thema „Neue Wege gehen“ stellte Pfarrer Dietmar Schöneich seine Predigt im Gottesdienst am Samstag (7. Mai). Diese Vorabendmesse war gleichzeitig der Auftakt zum Patronatsfest der Kolpingsfamilie Hollage, bei dem auch die Kolpinger neue Wege gingen. Das Fest fand erstmals im Rahmen einer Abendfeier im Saal Barlag statt. Mit Erfolg. Über 60 Mitglieder folgten der Einladung.

„Neue Wege gehen“ hätte auch der Titel des Vortrags von Rüdiger Mittmann sein können. Der Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales der Gemeinde Wallenhorst – selbst langjähriges Kolping-Mitglied – informierte über „Obdachlosigkeit in Wallenhorst“. Dabei gäbe es zwei grundlegende Unterscheidungen: die freiwillige und die unfreiwillige Obdachlosigkeit. Es ging also um Menschen, die neue Wege gehen wollen oder zwangsläufig müssen.

Die freiwillig Obdachlosen schliefen draußen oder auch mal in einem Obdachlosenheim, so Mittmann. Als Durchreisende kämen sie ins Rathaus, wo sie einen Tagessatz ausgezahlt bekommen. 13,47 Euro pro Tag. Dieser Betrag decke den Bedarf für Kleidung, Essen, Medikamente und weitere Dinge des täglichen Lebensbedarfs ab und entspräche dem Regelsatz der Sozialhilfe. Die Auszahlung dieser Leistung finde nur um 11 Uhr statt, erläuterte Mittmann. So werde verhindert, dass der Tagessatz an mehreren Orten mehrfach ausgezahlt würde.

Anders sieht es bei den unfreiwillig Obdachlosen aus. Hier sei die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Personen unterzubringen. Gründe für eine Obdachlosigkeit könnten beispielsweise Arbeitsplatzverlust, Erkrankung oder Familienstreit sein. Oder wenn das Haus abbrenne. „Wenn man in solchen Situationen kein stabiles soziales Umfeld hat, besteht die Gefahr in einen Abwärtsstrudel zu kommen“, erläuterte Mittmann. Der „Klassiker“ sei hier die Räumungsklage. Wenn ein Vermieter Räumungsklage einreiche, weil der Mieter die Miete nicht zahle, werde die Wohnung der Betroffenen geräumt. Der Gerichtsvollzieher teile den Räumungstermin in aller Regel vier Wochen vorher mit. Eine entsprechende Information bekäme auch die Gemeindeverwaltung, die dann Kontakt zu den Menschen aufnehme. In 90 Prozent der Fälle fänden die Leute vor der Räumung eine andere Möglichkeit zum Wohnen, berichtete Mittmann. „Manche nehmen die Ankündigung jedoch nicht ernst und fallen dann aus allen Wolken, wenn es soweit ist.“

Die Gemeinde biete den Betroffenen an, sie in der kommunalen Obdachlosenunterkunft unterzubringen. Bis zu 20 Personen könne die Gemeinde Wallenhorst hier in acht Mehrbettzimmern einquartieren. Manche blieben nur sehr kurzfristig, andere 30 Jahre und länger. 330 bis 380 Euro zahlen die Bewohner laut Gebührensatzung dafür monatlich – je nach Raumgröße.

Die Obdachlosenunterkunft werde zurzeit umgebaut. Platz für 28 weitere Personen würde entstehen, so Mittmann. Die Gemeinde plane, das Gebäude auch für Flüchtlinge und Asylbewerber zu nutzen.