Die Nachfrage war sehr groß – genau genommen sogar zu groß. Das Thema „Erben und Vererben – Testament und Erbrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ lockte am Donnerstag (18. Februar) 84 Gäste zum 60plus-Frühstück der Kolpingsfamilie Hollage. Der Saal des Philipp-Neri-Hauses war bis auf den letzten Platz gefüllt. „Gut 20 weiteren Interessenten mussten wir leider absagen“, erklärte Josef Thöle seitens des Organisationsteams. Die Frühstücksangebote der Kolping-Senioren seien inzwischen so gut besucht, dass es manchmal nicht ausreiche, sich erst kurzfristig anmelden zu wollen.
Diejenigen, die dank frühzeitiger Anmeldung dabei sein konnten, zeigten sich dann auch begeistert von der Veranstaltung und sehr interessiert am Thema. Nach einem reichhaltigen Frühstücksbüfett informierte Rechtsanwalt Stefan Gutendorf in einem gut einstündigen, aber dennoch kurzweiligen Referat über das Erbrecht, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Im Anschluss stand er den Gästen für zahlreiche Fragen zur Verfügung. Selbst nach dem Ende der Veranstaltung nahm sich Gutendorf noch Zeit, um weitere Fragen im kleinen Kreis zu beantworten.
Es bestehe keine gesetzlich Pflicht, den eigenen Nachlass zu regeln, erläuterte Gutendorf. Habe man die Erbfolge nicht durch eine letztwillige Verfügung – also ein Testament oder einen Erbvertrag – geregelt, greife die gesetzliche Erbfolge.
Entscheide man sich für eine Nachlassregelung per Testament, welches man allein oder gemeinschaftlich mit dem Ehepartner verfassen könne, gelte es zwingend einige Formvorschriften zu beachten. Bei einem handschriftlichen Testament müsse jedes Wort eigenhändig geschrieben sein, es müsse mit Vor- und Zunamen unterzeichnet und mit Ort und Datum versehen sein, erläuterte Gutendorf. Ein notarielles Testament – oder zumindest eine notarielle Beratung dazu – sei spätestens dann zu empfehlen, wenn das Erbe umfangreich oder komplex sei. Für welche Variante man sich auch entscheide, wichtig sei danach die Frage, wo das Testament aufbewahrt werde. „Ersparen Sie Ihren Angehörigen lange Suchaktionen“, riet der Rechtsanwalt. Das sei auch im eigenen Interesse des Erblassers. Schließlich wolle man ja, dass sein letzter Wille auch erfüllt werde.
Des Weiteren erläuterte Gutendorf die Anforderungen an und Möglichkeiten von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Anhand des Formulars „Christliche Patientenvorsorge“ – herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz, vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland – ging er detailliert auf Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Behandlungswünsche und Patientenverfügungen ein.
